Schutz- und Hygiene-Konzept Tennishallen
Foto: Daniel Kietzmann
Angesichts der unverändert angespannten Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie haben wir ein Hygiene-Konzept für die Nutzung der Tennishallen beschlossen. Die Bestimmungen des anhängenden Hygiene-Konzepts sind unbedingt und ausnahmlos einzuhalten. Dadurch minimieren wir das Infektionsrisiko und erleichtern die Rückverfolgung von Infektionsketten, wenn es nötig werden sollte.
Insbesondere dürfen die Hallenplätze ausschließlich nach vorheriger Buchung genutzt werden. Begleitpersonen und Zuschauer sind - mit Ausnahme einer Begleitperson je Spieler bei offiziellen Wettkämpfen - nicht erlaubt. Außerdem ist in den Hallen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, außer während des Spielens.
Unter Bezugnahme auf die „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ des Berliner Senats vom 21. Juli 2020 informieren wir Sie wie folgt:
Sport darf mit Ausnahme des Personenkreises gemäß § 1 Absatz 3 (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht) nur kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 1 Absatz 2 (mindestens 1,5 Meter) erfolgen.
Für die Hallennutzung gelten außerdem die nachfolgenden Regeln:
- Die Nutzung der Tennishalle ist nur nach vorheriger Buchung und im Rahmen von offiziellen Wettkämpfen gestattet.
- Unmittelbar nach dem Betreten der Halle müssen die Hände desinfiziert werden!
- Spieler müssen beim Betreten und Verlassen der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese darf nur während des Spielens abgesetzt werden.
- Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen des Trainingsbetriebes von Begleitpersonen nur bis zur Eingangstür begleitet und dort wieder in Empfang genommen werden.
- Nach dem Training ist die Halle unverzüglich zu verlassen. Das Betreten des Platzes ist erst gestattet, wenn sich auf diesem keine SpielerInnen mehr aufhalten.
- Im Rahmen von Mannschaftswettkämpfen darf sich je SpielerIn maximal eine Begleitperson in der Halle aufhalten.
- Begleitpersonen müssen ausnahmslos und ununterbrochen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Begleitpersonen müssen sich (unter Angabe des vollständigen Namens, der Aufenthaltszeit, der Mobiltelefonnummer und der e-mail-Adresse) in die ausliegende Anwesenheitsdokumentation eintragen.