Familienmitgliedschaft
Bei mindestens einem spielenden Elternteil und mehr als zwei Jugendmitgliedern oder in Ausbildung befindlichen Mitgliedern sind neben den Elternbeiträgen Beiträge nur für die beiden ältesten Jugend- oder in Ausbildung befindlichen Mitglieder zu zahlen. Das dritte Jugend- oder in Ausbildung befindliche Mitglied und weitere Mitglieder dieser Gruppe sind beitragsfrei.
Aufnahmegebühren entfallen ebenfalls entsprechend für ein drittes Jugend- oder in Ausbildung befindliche Mitglied sowie weitere Mitglieder dieser Gruppe.